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AGB gewerbliche Auftraggeber

Allgemeine Geschäftsbedingungen gewerbliche Auftraggeber (B2B)

 

H.S.I. Heizung & Sanitär GmbH

Riedstraße 28, 64331 Weiterstadt

Telefon: 06151 9508000

E-Mail: info@hsi-heizung.de

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Auftragsannahme oder mit Beginn der Arbeiten zustande.

§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen und notwendige Mehrarbeiten werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche.

§ 5 Ausführung

Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

§ 6 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der H.S.I. Heizung & Sanitär GmbH (Vorbehaltsware).

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets für den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass der Auftragnehmer hierdurch verpflichtet wird; die verarbeitete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren steht diesem das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zu. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes des Auftragnehmers an diesen ab; der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung neben dem Auftragnehmer widerruflich ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner offenzulegen und dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung im gesetzlich zulässigen Umfang als abgenommen.

§ 9 Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts, soweit keine Individualvereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ferner nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der H.S.I. Heizung & Sanitär GmbH.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.